Verhaltenskodex

In der schweizerischen Erdgaswirtschaft kommen Swissgas wichtige nationale Aufgaben im Bereich des Transports von Erdgas zu. PrimĂ€re Zielsetzungen von Swissgas sind der sichere Betrieb und die hohe VerfĂŒgbarkeit ihrer Anlagen sowie das kostengĂŒnstige Angebot von Transportleistungen zur nachhaltigen Versorgung der Schweiz mit Erdgas.

Der folgende Verhaltenskodex dient als Leitfaden fĂŒr alle Mitglieder der Organe, Kader, Mitarbeitenden und Partner unseres Unternehmens und legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen wir handeln und arbeiten.

 

1. Mitarbeitende

  • Die Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden sind uns wichtig. Wir treffen die notwendigen Massnahmen zur VerhĂŒtung von UnfĂ€llen und Krankheiten.
  • Wir setzen uns fĂŒr gute Arbeitsbedingungen ein. Die Regelungen betreffend Arbeitszeit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz beachten wir.
  • Ein respektvoller Umgang miteinander ist Teil unserer Werte. Daher begegnen wir den Mitarbeitenden mit WertschĂ€tzung und unterstĂŒtzen sie bestmöglich. Diskriminierung, BelĂ€stigung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz werden in keiner Form geduldet.
     

2. Gesetzestreue, Respekt interner Regelwerke und IntegritÀt

  • Wir halten die gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften jederzeit ein. Wir kennen und befolgen unsere internen Regelwerke.
  • Wir verhalten uns im Arbeitsumfeld ehrlich und integer. Unlautere GeschĂ€ftspraktiken werden nicht toleriert.
  • Wir bestechen nicht und lassen uns nicht bestechen. Symbolische Geschenke oder Einladungen, welche sich im geschĂ€ftsĂŒblichen Rahmen bewegen, sind hiervon ausgenommen. Erlaubt ist das Anbieten oder Annehmen von Kleinstgeschenken. Darunter verstehen wir Geschenke mit einem Marktwert von höchstens CHF 200. Sonstige Geschenke oder Einladungen dĂŒrfen ohne Ausnahmebewilligung des zustĂ€ndigen Mitglieds der GeschĂ€ftsleitung nicht angenommen werden.
     

3. Transparenz

  • Persönliche NĂ€he, eine offene Informationspolitik und der respektvolle Umgang untereinander sind uns wichtig. Unsere Meinung sagen wir offen und setzen uns fĂŒr unsere Anliegen ein. Wir fordern und fördern die Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen.
  • Wir erfĂŒllen unsere Aufgaben unabhĂ€ngig von persönlichen Interessen. Wir vermeiden Konflikte zwischen unseren privaten Interessen und jenen von Swissgas und unterlassen alles, was unsere HandlungsfĂ€higkeit oder unsere UnabhĂ€ngigkeit beeintrĂ€chtigen könnte.
  • Zu diesem Zweck fordert das Sekretariat des Verwaltungsrats die VerwaltungsrĂ€te und die Mitglieder der GeschĂ€ftsleitung jĂ€hrlich vor DurchfĂŒhrung der ordentlichen Generalversammlung auf, innert 30 Tagen folgende Meldungen schriftlich an das Sekretariat zu erstatten:
    • bei Amtsantritt: bestehende Mandate (bzw., im Sinne einer Negativmeldung, die Inexistenz solcher Mandate), sowie danach
    • in Folgejahren: jede Annahme neuer Mandate sowie Änderungen betreffend bestehende Mandate.

Anzugeben sind:

    • Einsitze in FĂŒhrungs- und Aufsichtsgremien von schweizerischen und auslĂ€ndischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts
    • Dauernde Leitungs-, Experten- oder BeratertĂ€tigkeiten fĂŒr schweizerische und auslĂ€ndische Interessengruppen
    • Wesentliche finanzielle Beteiligungen an schweizerischen oder auslĂ€ndischen Unternehmungen
    • Amtliche Funktionen und politische Ämter
    • Das Sekretariat des Verwaltungsrats fĂŒhrt ein Register ĂŒber die gemeldeten Interessenvertretungen.
    • Ungeachtet erfolgter Meldungen an das Sekretariat des Verwaltungsrats legen wir Interessenkonflikte gegenĂŒber unseren Vorgesetzten offen, und zwar bereits dann, wenn auch nur der Anschein eines möglichen Interessenkonflikts bestehen könnte.
    • Im Einzelfall werden Interessenskonflikte durch geeignete interne organisatorische und personelle Massnahmen entschĂ€rft.

 

4.  Verantwortung gegenĂŒber Kunden, GeschĂ€ftspartnern und Behörden

  • Wir treten verantwortungsbewusst, fair und leistungsorientiert gegenĂŒber den Behörden sowie unseren Kunden, Lieferanten und GeschĂ€ftspartnern auf.
  • Wir ĂŒberzeugen durch die QualitĂ€t unserer Dienstleistungen.
     

5. Umweltschutz

  • Wir sind uns bewusst, dass der Verbrauch von Erdgas einen Einfluss auf die Umwelt hat, erkennen aber auch dessen wirtschaftlichen Wert und gesellschaftliche Bedeutung als EnergietrĂ€ger. Wir fördern den sicheren und effizienten Transport von Erdgas. Wir streben nach umweltfreundlichen Praktiken und bemĂŒhen uns um einen verantwortungsvollen Umgang mit natĂŒrlichen Ressourcen - auch am Arbeitsplatz, gemĂ€ss interner Weisung betreffend den Umgang mit Umweltschutz.
     

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Wir setzen grosses Vertrauen in die Mitarbeitenden. Gleichzeitig erwarten wir, dass vertrauliche Informationen ĂŒber Swissgas weder Dritten noch der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
  • Wir nehmen den Schutz der GeschĂ€fts- und Personendaten ernst. Persönliche Daten der Mitarbeitenden werden streng vertraulich behandelt und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Ebenso schĂŒtzen wir unser geistiges Eigentum wie beispielsweise Marken, GeschĂ€ftsgeheimnisse und Know-how.
     

7. Umsetzung und Einhaltung

  • Wir ĂŒbernehmen Verantwortung fĂŒr unser Handeln.
  • Alle Mitglieder der Organe, Kader und Mitarbeitende sind verpflichtet, diesen Verhaltenskodex zu kennen und einzuhalten.
  • Bei Verdacht auf WirtschaftskriminalitĂ€t, insbesondere Betrug und Korruption, besteht eine Meldepflicht.
     

8. Konfliktlösung und Whistleblower-Schutz

  • Wir streben eine offene Kommunikation an, in der jeder Person geholfen wird, Fehlverhalten zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mitarbeitende sollen Bedenken oder vermutete Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex melden, ohne Repressalien befĂŒrchten zu mĂŒssen.
  • Meldungen sind gemĂ€ss der internen Weisung betreffend die Umsetzung und Einhaltung des Verhaltenskodex vorzunehmen.

 

 "Wesentlich" im Sinne dieser Bestimmung ist jede Beteiligung, welche ein derart hohes Ausmass an Einfluss oder wirtschaftlichem Interesse an der fraglichen Unternehmung erreicht, dass:

  • schon nur der Anschein erweckt werden könnte, dass sie bei der betreffenden Person zu einem Interessenkonflikt fĂŒhren könnte; oder
  • von der die betreffende Person weiss oder annehmen muss, dass Swissgas ein Interesse daran hat, ĂŒber diese Beteiligung in Kenntnis gesetzt zu werden.

 

Baubewilligungen Dritter

Baugesuche werden neu direkt beim Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorat (ERI) elektronisch eingereicht.

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