Verhaltenskodex

In der schweizerischen Erdgaswirtschaft kommen Swissgas wichtige nationale Aufgaben im Bereich des Transports von Erdgas zu. Primäre Zielsetzungen von Swissgas sind der sichere Betrieb und die hohe Verfügbarkeit ihrer Anlagen sowie das kostengünstige Angebot von Transportleistungen zur nachhaltigen Versorgung der Schweiz mit Erdgas.

 

Der folgende Verhaltenskodex dient als Leitfaden fĂĽr alle Mitglieder der Organe, Kader, Mitarbeitenden und Partner unseres Unternehmens und legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen wir handeln und arbeiten.

 

1. Mitarbeitende

  • Die Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden sind uns wichtig. Wir treffen die notwendigen Massnahmen zur VerhĂĽtung von Unfällen und Krankheiten.
  • Wir setzen uns fĂĽr gute Arbeitsbedingungen ein. Die Regelungen betreffend Arbeitszeit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz beachten wir.
  • Ein respektvoller Umgang miteinander ist Teil unserer Werte. Daher begegnen wir den Mitarbeitenden mit Wertschätzung und unterstĂĽtzen sie bestmöglich. Diskriminierung, Belästigung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz werden in keiner Form geduldet.
     

2. Gesetzestreue, Respekt interner Regelwerke und Integrität

  • Wir halten die gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften jederzeit ein. Wir kennen und befolgen unsere internen Regelwerke.
  • Wir verhalten uns im Arbeitsumfeld ehrlich und integer. Unlautere Geschäftspraktiken werden nicht toleriert.
  • Wir bestechen nicht und lassen uns nicht bestechen. Symbolische Geschenke oder Einladungen, welche sich im geschäftsĂĽblichen Rahmen bewegen, sind hiervon ausgenommen. Erlaubt ist das Anbieten oder Annehmen von Kleinstgeschenken. Darunter verstehen wir Geschenke mit einem Marktwert von höchstens CHF 200. Sonstige Geschenke oder Einladungen dĂĽrfen ohne Ausnahmebewilligung des zuständigen Mitglieds der Geschäftsleitung nicht angenommen werden.
     

3. Transparenz

  • Persönliche Nähe, eine offene Informationspolitik und der respektvolle Umgang untereinander sind uns wichtig. Unsere Meinung sagen wir offen und setzen uns fĂĽr unsere Anliegen ein. Wir fordern und fördern die Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen.
  • Wir erfĂĽllen unsere Aufgaben unabhängig von persönlichen Interessen. Wir vermeiden Konflikte zwischen unseren privaten Interessen und jenen von Swissgas und unterlassen alles, was unsere Handlungsfähigkeit oder unsere Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte.
  • Zu diesem Zweck fordert das Sekretariat des Verwaltungsrats die Verwaltungsräte und die Mitglieder der Geschäftsleitung jährlich vor DurchfĂĽhrung der ordentlichen Generalversammlung auf, innert 30 Tagen folgende Meldungen schriftlich an das Sekretariat zu erstatten:
    • bei Amtsantritt: bestehende Mandate (bzw., im Sinne einer Negativmeldung, die Inexistenz solcher Mandate), sowie danach
    • in Folgejahren: jede Annahme neuer Mandate sowie Ă„nderungen betreffend bestehende Mandate.

Anzugeben sind:

    • Einsitze in FĂĽhrungs- und Aufsichtsgremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts
    • Dauernde Leitungs-, Experten- oder Beratertätigkeiten fĂĽr schweizerische und ausländische Interessengruppen
    • Wesentliche finanzielle Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Unternehmungen
    • Amtliche Funktionen und politische Ă„mter
    • Das Sekretariat des Verwaltungsrats fĂĽhrt ein Register ĂĽber die gemeldeten Interessenvertretungen.
    • Ungeachtet erfolgter Meldungen an das Sekretariat des Verwaltungsrats legen wir Interessenkonflikte gegenĂĽber unseren Vorgesetzten offen, und zwar bereits dann, wenn auch nur der Anschein eines möglichen Interessenkonflikts bestehen könnte.
    • Im Einzelfall werden Interessenskonflikte durch geeignete interne organisatorische und personelle Massnahmen entschärft.

 

4.  Verantwortung gegenĂĽber Kunden, Geschäftspartnern und Behörden

  • Wir treten verantwortungsbewusst, fair und leistungsorientiert gegenĂĽber den Behörden sowie unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern auf.
  • Wir ĂĽberzeugen durch die Qualität unserer Dienstleistungen.
     

5. Umweltschutz

  • Wir sind uns bewusst, dass der Verbrauch von Erdgas einen Einfluss auf die Umwelt hat, erkennen aber auch dessen wirtschaftlichen Wert und gesellschaftliche Bedeutung als Energieträger. Wir fördern den sicheren und effizienten Transport von Erdgas. Wir streben nach umweltfreundlichen Praktiken und bemĂĽhen uns um einen verantwortungsvollen Umgang mit natĂĽrlichen Ressourcen - auch am Arbeitsplatz, gemäss interner Weisung betreffend den Umgang mit Umweltschutz.
     

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Wir setzen grosses Vertrauen in die Mitarbeitenden. Gleichzeitig erwarten wir, dass vertrauliche Informationen ĂĽber Swissgas weder Dritten noch der Ă–ffentlichkeit bekannt gegeben werden.
  • Wir nehmen den Schutz der Geschäfts- und Personendaten ernst. Persönliche Daten der Mitarbeitenden werden streng vertraulich behandelt und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Ebenso schĂĽtzen wir unser geistiges Eigentum wie beispielsweise Marken, Geschäftsgeheimnisse und Know-how.
     

7. Umsetzung und Einhaltung

  • Wir ĂĽbernehmen Verantwortung fĂĽr unser Handeln.
  • Alle Mitglieder der Organe, Kader und Mitarbeitende sind verpflichtet, diesen Verhaltenskodex zu kennen und einzuhalten.
  • Bei Verdacht auf Wirtschaftskriminalität, insbesondere Betrug und Korruption, besteht eine Meldepflicht.
     

8. Konfliktlösung und Whistleblower-Schutz

  • Wir streben eine offene Kommunikation an, in der jeder Person geholfen wird, Fehlverhalten zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mitarbeitende sollen Bedenken oder vermutete Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex melden, ohne Repressalien befĂĽrchten zu mĂĽssen.
  • Meldungen sind gemäss der internen Weisung betreffend die Umsetzung und Einhaltung des Verhaltenskodex vorzunehmen.

 

 "Wesentlich" im Sinne dieser Bestimmung ist jede Beteiligung, welche ein derart hohes Ausmass an Einfluss oder wirtschaftlichem Interesse an der fraglichen Unternehmung erreicht, dass:

  • schon nur der Anschein erweckt werden könnte, dass sie bei der betreffenden Person zu einem Interessenkonflikt fĂĽhren könnte; oder
  • von der die betreffende Person weiss oder annehmen muss, dass Swissgas ein Interesse daran hat, ĂĽber diese Beteiligung in Kenntnis gesetzt zu werden.

 

Demandes d'autorisation de construire

Désormais, les demandes d'autorisation de construire pour les travaux de tiers seront soumises directement à l'Inspection fédérale des pipelines (IFP).

Demande d'autorisation de construire