Für Erdgas Hochdruckleitungen ist das BFE (Bundesamt für Energie) die überwachende Behörde. Das ERI nimmt stellvertretend die Inspektionsaufgaben wahr. Swissgas ist verpflichtet, Tätigkeiten des Betriebs und Unterhalts sowie die daraus resultierende Integrität der Leitungen und Anlagen dem ERI nachzuweisen. Dazu zählen beispielsweise Trasseekontrollen, Anlagenwartungen, Inline-Inspektionen (Molchungen), Armaturenfunktionsprüfungen, Nachweis des kathodischen Korrosionsschutzes oder auch Alarm- und Einsatzübungen.
Auch müssen die Einwirkungen der Natur, zum Beispiel die Auswirkungen der klimatischen Änderungen wie etwa schmelzender Permafrost auf die Erdgasleitungen überwacht werden. Dies reicht von Schutzmassnahmen bis zu Anpassung der Leitung bzw. des Trasses.